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Wann darf ich nicht ins Solarium?

Ausschlusskriterien

Die Nutzung eines Solariums zu Bräunungszwecken ist grundsätzlich auszuschließen:

Wenn in Einzelpunkten Unklarheit besteht, ist ein Arzt zu befragen.

Bei Vorliegen von Hautkrankheiten kann von UV-Hautbestrahlungen im Solarienbetrieb eine akute Gesundheitsgefährdung ausgehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

Vor der Nutzung eines Solariums ist der behandelnde Hautarzt zu konsultieren.

Auf Grund der Möglichkeit photoallergischer, photosensibilisierender oder phototoxischer Reaktionen, die akute Gesundheitsschäden hervorrufen können, ist bei der Nutzung eines Solariums weiterhin darauf zu achten, dass

Zur Vermeidung akuter (und auch chronischer) Augenschäden ist folgendes zu beachten:

Quelle: Runder Tisch Solarien, c/o Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, D – 38201 Salzgitter

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