Wann darf ich nicht ins Solarium?
Ausschlusskriterien
Die Nutzung eines Solariums zu Bräunungszwecken ist grundsätzlich auszuschließen:
- für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren
- für Personen des UV-Hauttyps I
- bei akut entzündlichen Erkrankungen
- bei krankhaften Hautreaktionen oder Verstärkung von Hautleiden infolge Sonnenbestrahlung
- falls die Haut eine große Zahl (mehr als 40 – 50) von Pigmentmalen (Naevi), atypische Pigmentmale und/oder angeborene (congenitale) große Pigmentmale aufweist
- falls die Haut zur Bildung von Sommersprossen/Sonnenbrandflecken (Lentigines) neigt
- falls viele Sonnenbrände in der Kindheit erlitten wurden
- falls die Haut Vorstufen von Hautkrebs zeigt, eine genetische Prädisposition für Hautkrebs besitzt, eine Hautkrebserkrankung vorliegt oder vorlag
- nach einer Organtransplantation und
- falls in der Familie ein malignes Melanom auftrat.
Wenn in Einzelpunkten Unklarheit besteht, ist ein Arzt zu befragen.
Bei Vorliegen von Hautkrankheiten kann von UV-Hautbestrahlungen im Solarienbetrieb eine akute Gesundheitsgefährdung ausgehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
- die Bestrahlung im Solarium zusätzlich zu einer UV-Therapie erfolgt,
- Substanzen oder Medikamente therapeutisch genutzt werden, die in Verbindung mit UV-Strahlung krebserregend wirken können (z.B. teerhaltige Salben)
- photosensibilisierende oder phototoxische Substanzen in der Therapie eingesetzt werden.
Vor der Nutzung eines Solariums ist der behandelnde Hautarzt zu konsultieren.
Auf Grund der Möglichkeit photoallergischer, photosensibilisierender oder phototoxischer Reaktionen, die akute Gesundheitsschäden hervorrufen können, ist bei der Nutzung eines Solariums weiterhin darauf zu achten, dass
- auf die Haut aufgetragene Kosmetika möglichst einige Stunden vor der Bestrahlung entfernt wurden
- während der Bestrahlung keine Sonnenschutzmittel verwendet werden
- innerlich oder äußerlich keine Medikamente oder Mittel angewandt wurden, die eine photosensibilisierende Wirksamkeit aufweisen können
Zur Vermeidung akuter (und auch chronischer) Augenschäden ist folgendes zu beachten:
- keine Bestrahlung ohne UV-Schutzbrille.
Quelle: Runder Tisch Solarien, c/o Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, D – 38201 Salzgitter
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